DIE USA HABEN EINE AMBIVALENTE BEZIEHUNG ZUR TODESSTRAFE
Friederich Mielke
Die Todesstrafe in den USA ist ein Dauerthema in europäischen
Medien. Wird in den USA ein Mörder hingerichtet, reagiert
Europa empört. Reportagen und Kommentare beschreiben
Todeszellen und Giftspritzen und dramatisieren das Schicksal
der Verurteilten. Dann wird die transatlantische Wertegemeinschaft
hinterfragt und Amerika Barbarei vorgeworfen. Ein Land, das
die Todesstrafe praktiziert, gehöre nicht in die europäische
Wertegemeinschaft. Die USA hätten sich als Rechtsstaat
disqualifiziert.
Die Kritiker der Todesstrafe übersehen die historischen,
religiösen und politischen Eigenarten des amerikanischen
Rechtsverständnisses. In Amerika basiert die Todesstrafe
auf dem Rachegedanken des Alten Testamentes. Für die
Puritaner Neuenglands hatten Hinrichtungen eine spirituelle
Funktion. Morde galten als Spiegel der allgemeinen Sündhaftigkeit;
Hinrichtungen waren göttliche Warnungen an die Gemeinschaft,
Buße zu tun. Die Todesstrafe wurde durch das englische
Strafrecht in die amerikanische Rechtsordnung aufgenommen.
Dabei galt der Verfassungsgrundsatz, nach dem „keine
Person des Lebens beraubt werden darf, ohne in einem gesetzlichen
Gerichtsverfahren verurteilt zu werden.“
Historisch hat sich die amerikanische Nation als „gutes“
Gemeinwesen definiert. „Gottes eigenes Land“ hat
starke religiöse Wurzeln. In Europa entstand die Staatsnation,
in Amerika wurde das „gute“ Gemeinwesen geschaffen.
Die Exekution eines Straftäters war Symbol für den
Kampf gegen das Böse. Ein Mörder gehörte nicht
zur guten Gemeinschaft: Er wurde öffentlich ausgegrenzt,
weil er die Zugehörigkeit zur amerikanischen Gesellschaft
verwirkt hatte.
Die Todesstrafe verdeutlicht zwei unterschiedliche Demokratieverständnisse.
Amerikas Demokratie erlaubt dem Bürger, sich am politischen
Prozess direkt zu beteiligen. So werden Staatsanwälte,
Ministerpräsidenten und Präsidenten direkt vom Volk
gewählt. Die Bürger können durch Volksabstimmungen
über die Todesstrafe entscheiden. In 38 Staaten sind
sie dafür. In Deutschland herrscht das Primat des Parlamentes:
Die Abgeordneten regeln die Todesstrafe. Als die Bayernpartei
im Parlamentarischen Rat die Todesstrafe durch eine Volksabstimmung
einführen wollte, hat Carlo Schmidt heftig widersprochen.
Die bürgerliche Mitbestimmung wird hierzulande gern als
„Populismus“ diskreditiert. Eine Volksabstimmung
könnte auch hier Mehrheiten für die Wiedereinführung
der Todesstrafe ergeben.
Die USA haben eine ambivalente Beziehung zur Todesstrafe:
In 12 Einzelstaaten wurde sie abgeschafft, etwa 40 Prozent
der Befragten votiert heute gegen die Todesstrafe, und Menschenrechtsorganisationen,
Juristenvereinigungen und viele Kirchen kämpfen für
die Beseitigung der „death penalty“. 1972 forderte
der Oberste Gerichtshof die Reform der Todesstrafengesetze
in den Einzelstaaten. 1976 wurde das „capital punishment“
jedoch vom gleichen Gericht wieder gebilligt. Die Bevölkerung
wollte die Wiedereinführung. Nach den 60er Jahren war
eine „ethnische Reaktion“ entstanden, die illegale
Einwanderungswelle hatte Ängste geschürt, und in
Amerika war die Drogenkriminalität gestiegen.
Wer heute die transatlantische Wertegemeinschaft anhand der
Todesstrafe diskreditiert, übersieht deren Problematik
in den USA. Die historischen, religiösen und politischen
Eigenarten Amerikas haben die USA nicht daran gehindert, ihre
rechtsstaatliche, demokratische und republikanische Verfassung
zu respektieren. Die USA sind die Mutter der liberalen und
republikanischen Demokratie. Ihre Nähe zum Alten Testament,
das direkte Demokratieverständnis und die sprunghafte
Rechtssprechung zur Todesstrafe begründen keinen eigenen
Kulturkreis.
Wegen der Todesstrafe werden die USA mit China oder Saudi-Arabien
verglichen. Das ist ungerecht: China und Saudi-Arabien sind
keine demokratischen Rechtsstaaten. Die Schweizer Juristin
Gret Haller hat eine „rationale Analyse“ der verschiedenen
Denkmuster diesseits und jenseits des Atlantiks gefordert.
Amerika und Europa hätten unterschiedliche Moralvorstellungen.
Dies würde jedoch die Wertegemeinschaft nicht gefährden.
Schon 1832 schrieb der Amerika-Forscher Alexis de Tocqueville:
„Die Gesetze der Amerikaner sind nicht die einzigen,
die den demokratischen Völkern zusagen können; die
Amerikaner aber haben gezeigt, dass man hoffen darf, die Demokratie
mit Hilfe der Gesetze zu regeln.“